Menü

Elternbrief JG10 -20.04.2020

Liebe Eltern und Schülerinnen und Schüler des Jahrgangs 10,

hoffentlich sind Sie und seid Ihr den letzten Wochen gesund geblieben und konnten die Zeit gut überbrücken. Diese Zeit fordert uns viel Geduld und Verzicht ab. Die momentane Situation ist für uns alle ungewohnt und eventuell auch belastend, wir alle vermissen die üblichen Kontakte. Sollte sich die momentane Lage für Einzelne aus der Schulgemeinde besonders belastend anfühlen, bieten wir gerne als Anlaufstelle unsere Schulsozialarbeit an!

Im Folgenden möchte ich Ihnen die Informationen weiterleiten, die uns momentan zur Verfügung stehen:

UNTERRICHTSTEILNAHME VON SCHÜLERINNEN UND SCHÜLERN Jahrgang 10 (15. Schulmail)

 

Die Teilnahme am Unterricht ab dem 23.04.2020 und den anderen damit im Zusammenhang stehenden schulischen Veranstaltungen ist VERPFLICHTEND

 

  • für die Schülerinnen und Schüler weiterführender allgemeinbildender Schulen mit bevorstehenden Terminen zum Erwerb des Hauptschulabschlusses nach Klasse 10 oder des Mittleren Schulabschlusses (vgl. SchulMail Nr. 14, IV. Ziffer 3),

 

Es dürfen nur Schülerinnen und Schüler in die Schule kommen, die absolut gesund sind!!

 

Ab 23.04.2020 werden wir die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 10 in 8 Lerngruppen (10A GK, 10B GK, 10C GK, 10D Gk und 10A EK, 10B EK, 10C EK und 10D EK) aufteilen, so dass die Abstandsregel von 1,5m gewahrt bleibt. Da wir nun doppelt so viel Klassenräume benötigen, werdet Ihr weiteren Klassenräumen zugewiesen. Unterrichtsbeginn ist 7.55 Uhr. Bitte max. 5-10 Minuten vorher an der Schule sein. Der Unterricht endet um 13.20 Uhr, den Stundenplan erhaltet Ihr am Donnerstag, Sportzeug benötigen die SuS nicht. Alle bringen bitte eine größere Tasche für die Bücher und Materialien mit, die jetzt an Eurem Sitzplatz stehen bleibt.

Die Mensa bleibt geschlossen.

Die Schulbusse fahren wie üblich! Wer jedoch seine Tochter/seinen Sohn lieber mit dem Fahrrad statt mit dem Bus zur Schule schicken möchte, könnte das der Klassenleitung per email mitteilen. Dies würde allerdings dann verbindlich bis zum 3. Mai 2020 gelten.

Schon auf dem Schulweg (zu Fuß, per Bus, per Fahrrad) ist die Abstandsregelung einzuhalten!

Auf dem Schulhof angekommen, haltet Ihr euch nur in dem für die Klasse ausgewiesenen Schulhofbereich auf mit mindestens 1,5 m Abstand. Das Gebäude betreten wir einzeln, Aufenthalt in der Pausenhalle ist untersagt. In den Treppenhäusern gibt es eine Einbahnstraßenregelung, bitte die Schilder beachten!

Wer gegen diese Regelungen verstößt, gefährdet sich und auch andere Schülerinnen und Schüler und kann nicht beschult werden. Wir werden die Eltern darüber gegebenenfalls informieren und die Schülerin/den Schüler nach Hause schicken.

 

Sofern Schülerinnen und Schüler in Bezug auf das Corona-Virus (COVID-19) relevante Vorerkrankungen (siehe hierzu III.) haben, entscheiden die Eltern - gegebenenfalls nach Rücksprache mit einer Ärztin oder einem Arzt, ob für ihr Kind eine gesundheitliche Gefährdung durch den Schulbesuch entstehen könnte. In diesem Fall benachrichtigen die Eltern unverzüglich die Schule und teilen schriftlich mit, dass aufgrund einer Vorerkrankung eine gesundheitliche Gefährdung durch den Schulbesuch bei ihrem Kind grundsätzlich möglich ist. Die Art der Vorerkrankung braucht aus Gründen des Datenschutzes nicht angegeben zu werden.

 

In der Folge ENTFÄLLT für diese Schülerinnen und Schüler die Pflicht zur TEILNAHME AM PRÄSENZUNTERRICHT. Diesen Schülerinnen und Schülern sollen Lernangebote für zu Hause gemacht werden (Lernen auf Distanz).

 

Eine TEILNAHME AN DEN „ZENTRALEN“ PRÜFUNGEN ist für diese Schülerinnen und Schülern durch besondere Maßnahmen zu ermöglichen. So muss das Schulgebäude zu einer bestimmten Zeit einzeln oder durch einen gesonderten Eingang betreten werden können und erforderlichenfalls die Prüfung in einem eigenen Raum durchgeführt werden. Können diese Schutzmaßnahmen nicht sichergestellt werden, soll ein Nachholtermin unter dann geeigneten Bedingungen angeboten werden. Im Übrigen gelten die allgemeinen Regeln für das krankheitsbedingte Versäumen von Prüfungen.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

I.de Lange

(Schulleiterin)