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Elterninformation 25.10.2020

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte, liebe Schülerinnen und Schüler,

 

der Schutz der Schülerinnen und Schüler steht für die Schulegemeinde an erster Stelle. Die Corona-Infektionslage ist ernst, auch wenn es am vergangenen Freitag in Telgte noch beruhigend wenige Infektionen gab.

Der Schulpflegschaftsvorsitzende hat mir mitgeteilt, dass viele Eltern die Entscheidung der Schulleitung nicht verstehen. Ich möchte noch einmal auf die entsprechenden Schreiben verweisen.

Das Schulministerium empfiehlt neben der Einhaltung der AHA-Regel (Abstand-Hygieneregeln-Alltags- maske) auch das Stoßlüften in den Klassenräumen alle 20 Minuten dringend. Dieses Stoßlüften ist in den Klassenräumen in der Sekundarschule nicht möglich. Es kann kein Fenster zur Stoßlüftung geöffnet werden. Damit können ev. Corona-Aerosole (kleinste Virusteilchen, die man nicht sieht) in der Luft beim Luftaustausch nicht effektiv aus den Räumen entfernt werden.

Siehe Schulmail vom 21.10.2020:

https://www.umweltbundesamt.de/presse/pressemitteilungen/coronaschutz-in-schulen-alle-20-minu- ten-fuenf
„Die darin empfohlenen Regeln sind klar formuliert, leicht zu befolgen und sollten schnell zur selbstver- ständlichen Praxis in allen Unterrichtsräumen werden:

  • ·  Stoßlüften alle 20 Minuten,

  • ·  Querlüften wo immer es möglich ist,

·  Lüften während der gesamten Pausendauer.“

Auch die Abstandsregel können die Schülerinnen und Schüler in den Klassenräumen nicht einhalten, da sie im Allgemeinen einen direkten Sitznachbarn haben.

Ich verweise in diesem Zusammenhang auch auf die „Hinweise und Verhaltensempfehlungen für den Infektionsschutz an Schulen im Zusammenhang mit Covid-19" vom 21.10.2020, die u. a. durch das MSB veröffentlicht wurden und auf der Internetseite des MSB hinterlegt sind (https://www.schulministerium.nrw.de/system/files/media/document/file/Hinweise%20Hygiene%20KS V%20Stand%2021.10.2020.pdf).

Hier heißt es:

Den Schulleiterinnen und Schulleitern als für den Arbeits-und Gesundheitsschutz Verantwortlichen (§ 59 Abs.8 SchulG) kommt hierbei eine zentrale Funktion zu. Sollten Schulleiterinnen und Schulleiter zu der Einschätzung gelangen, dass die hygiene-und infektionsrechtlichen Voraussetzungen zum Betrieb der Schule bzw. zum Angebot der Betreuung nicht vorliegen, ist hierüber mit dem Schulträger eine gemein- same Einschätzung und Verständigung im Sinne einer sofortigen Beseitigung der Mängel herbeizufüh- ren. Sollte eine solche konsensuale Einschätzung nicht erzielbar oder die sofortige Beseitigung der Mängel nicht möglich sein, haben die Schulleiterinnen und Schulleiter unverzüglich die Bezirksregierung zu benachrichtigen.

Alle diese Vorgaben habe ich bearbeitet und vor den Herbstferien erfüllt. Die Mängel sind leider nicht abgestellt worden, so dass ich – auch vor dem Hintergrund der zunehmenden Infektionszahlen – zu dem Schluss komme, dass die hygiene- und infektionsrechtlichen Voraussetzungen zum Betrieb der Schule nicht vollständig erfüllt sind. Bis zu Ihrer Information letzten Mittwoch gab es keine Reaktion von Seiten der Bezirsksregierung oder von Seiten des Gesundheitsamts zu dieser Fragestellung, obwohl Stellungnahmen von uns bereits vor den Herbstferien eingefordert wurden.

Zudem empfiehlt das RKI eine Reduzierung der Lerngruppengröße, wenn der Inzidenzwert überschrit- ten wird (https://www.tagesschau.de/investigativ/schulen-rki-empfehlungen-101.html): „ab einem Wert von 50 sollten die Klassen geteilt und zeitversetzt unterrichtet werden, damit ein Min- destabstand von 1,5 Metern gewährleistet bleibt. „

Im Kreis Warendorf haben wir aktuell einen Inzidenzwert von 79,2, der Wert wird also deutlich über- schritten.

Diese Vorgaben und Zahlen haben zur Einschätzung der Schulleitung und zu dem Elternbrief vom Mitt- woch, den 21.10.2020, geführt.

Allerdings schreibt mir die Bezirksregierung nun, nachdem wir Sie bereits informiert hatten, dass die Entscheidung über das weitere Vorgehen nicht bei mir, sondern beim Ordnungsamt Telgte und dem Gesundheitsamt Warendorf liegt. Das Gesundheitsamt Warendorf habe ich per email ebenfalls infor- miert. Einen telefonischen Kontakt konnte ich nicht herstellen. Eine Rückmeldung/Entscheidung des Ge- sundheitsamts gibt es bisher nicht.

Die Bezirksregierung hat damit nun der Schulleitung die Entscheidungsbefugnis abgesprochen.

Ich stelle die Teilnahme Ihres Kindes am Unterricht in den nächsten Tagen daher in Ihre Entscheidungs- befugnis, bis das Gesundheitsamt Warendorf eine entsprechende Entscheidung trifft. Dies gilt auch schon für den Unterricht am Montag, 26.10.2020.

Eine Reduzierung der Klassengröße/Lerngruppengröße ist damit ev. in Zukunft nicht umsetzbar. Falls es neue Informationen gibt, benachrichtigen wir Sie umgehend.

Der Schulträger hat mir mitgeteilt, dass 2 Lüftungsgeräte inzwischen eingetroffen sind, diese reichen aber leider nur für eine Klasse. Ich hoffe, dass weitere techn. Lüftungsgeräte in Kürze folgen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Inge de Lange

 

Welche Rolle Aerosole bei der Übertragung des Coronavirus spielen:

https://www.deutschlandfunk.de/covid-19-welche-rolle-aerosole-bei-der-uebertragung- des.1939.de.html?drn:news_id=1186705