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Elternbrief 21.03.2022

Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,

 

wir möchten Sie mit diesem Elternbrief wie versprochen über die aktuellen Änderungen bzgl. der Coronaschutzmaßnahmen an Schulen in NRW informieren.

a) Maskentragen:

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat entschieden, eine Übergangsfrist zu nutzen und die bestehenden Maßnahmen zum Infektionsschutz in Schulen auf der Grundlage der bestehenden Coronabetreuungsverordnung aufrecht zu erhalten. Bis Samstag, 2. April 2022, wird also § 2 der Coronabetreuungsverordnung eine Pflicht zum Tragen einer Maske in allen Innenräumen der Schule vorsehen. Danach endet diese Pflicht.

Insbesondere für die letzte Woche vor den Osterferien bleibt es dennoch jeder Schülerin und jedem Schüler sowie allen in Schule tätigen Personen unbenommen, in den Schulgebäuden freiwillig eine Maske zu tragen.

b) schulischeTestungen:

Für Nordrhein-Westfalen hat die Landesregierung entschieden, dass bis zum letzten Schultag vor den Osterferien, also dem 8. April 2022, die schulischen Testungen in allen Schulen und Schulformen in der derzeitigen Form fortgesetzt werden.

Das anlasslose Testen in allen Schulen und Schulformen wird nach den Osterferien nicht wiederaufgenommen, sofern es bis dahin keine unerwartete kritische Entwicklung des Infektionsgeschehens gibt.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Schulleitungsteam