Menü

Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,

die Schule bleibt ab Mittwoch, den 18.03.2020 vorübergehend bis zum Ende der Osterferien geschlossen. Alle schulischen Veranstaltungen sind abgesagt. Auch das Praktikum der Schülerinnen und Schüler aus der Klasse 9 nach den Osterferien.

Weiterlesen: Elternbrief vom 17.03.2020


Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,

liebe Kolleginnen und Kollegen,

 

angesichts der steigenden Zahlen der mit Coronavirus (SARS-CoV-2) infizierten Personen in Deutschland (aber noch nicht im Kreis Warendorf) und auf Grundlage der uns gestern zugestellten Mail des Schulministeriums, möchte ich Ihnen im Anhang das Merkblatt der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung bzgl. des Infektionsschutzes zusenden.

Nicht erst seit der Verbreitung des Coronavirus, den auch die Schulen aufmerksam verfolgen, ist Infektionsschutz ein wichtiges Thema - das gelegentlich vernachlässigt wird.

Schon die " ganz normale" Virusgrippe gilt es einzudämmen, auch hier sind Sie aus Gründen des Infektionsschutzes verpflichtet, die Schule umgehend zu informieren.

 

Wir haben unsererseits bereits veranlasst, in allen Klassen-/Kursräumen und Toiletten, Seife und Papierhandtücher in ausreichender Menge auszulegen, so dass gemäß den Bundesvorgaben ein optimales Reinigen der Hände in der Schule möglich ist.

Viele hilfreiche Informationen, besonders auch zur Vorbeugung, finden Sie auch auf der Internetseite des Robert Koch Instituts: https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/NCOV2019/FAQ_Liste.html

Ich bitte Sie, mit ihren Kindern diese doch recht einfachen Präventivmaßnahmen zu besprechen.

 

Nach den Hinweisen des NRW-Gesundheitsministeriums sollen Menschen, die zurzeit grippeähnliche Symptome aufweisen, ihren Hausarzt beziehungsweise eine Notarztpraxis kontaktieren, um die weitere Vorgehensweise abzuklären. Wegen der Ansteckungsgefahr soll die Kontaktaufnahme zunächst telefonisch erfolgen.

Darüber hinaus möchte ich dringend daran erinnern, dass im Falle einer auftretenden Symptomatik (vgl. Merkblatt) ein Anruf beim zuständigen Gesundheitsamt und der Schule getätigt wird und entsprechend vom Schulbesuch im Zweifelsfall sogar ganz abgesehen werden sollte.

 

Für Telgte ist das Gesundheitsamt in Warendorf zuständig, Tel.: 02581/535300.

Das NRW-Gesundheitsministerium hat darüber hinaus ein Bürgertelefon zum Corona-Virus unter der Nummer 0211/8554774 geschaltet.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Inge de Lange

Schulleiterin


Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,  

das Jahr 2019 neigt sich dem Ende zu und auch in diesem Jahr nehme ich dies gerne zum Anlass, mich bei all jenen von Ihnen herzlich zu bedanken, die sich durch ihr Engagement und durch ihre vielfältigen Aktivitäten in besonderer Weise für unsere Schule eingesetzt haben.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung.

Wir blicken auf ein ereignisreiches und erfolgreiches Jahr zurück mit vielen Projekten,

Veranstaltungen und Eltern-Informationsabenden.

Weiterlesen: Elternbrief Dezember 2019


An alle Schülerinnen und Schüler des 10. Jahrgangs und an ihre Eltern


Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern,


am Ende dieses Schuljahrs finden für alle Schülerinnen und Schüler des 10. Jahrgangs Prüfungen in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik statt. Die Aufgaben für die schriftlichen Prüfungen werden durch das Schulministerium zentral gestellt. Das heißt, alle Schülerinnen und Schüler in Nordrhein-Westfalen schreiben die Prüfung am selben Tag mit denselben Aufgaben.

Weiterlesen: Zentrale Prüfungen in der Jahrgangsstufe 10


Hier: Information gemäß Rundverfügung der Bezirksregierung Münster „Überwachung der Schulpflicht nach Auflösung der Schulbezirke“ vom 28. April 2009 und Überarbeitung/Ergänzung vom 07.10.2010, § 38 SchulG

Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,
liebe Schülerinnen und Schüler,
pflichtgemäß weise ich Sie/Euch mit diesem Schreiben auf den Inhalt der o. g. Rundverfügung hin. Danach sind alle Schülerinnen und Schüler, die zum Schuljahresende 2018/2019 die bisher besuchte Schule – in diesem Fall die Sekundarschule Telgte – verlassen (Beendigung der Schulpflicht in der Sekundarstufe I) und das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, weiterhin schulpflichtig (vergl. dazu § 38 Schulgesetz – SchulG auf Seite 2 dieses Schreibens).

Weiterlesen: Schulpflicht nach Abschluss der Sekundarschule